Die Mikrowellengeräte sind für den Einsatz im Labor entwickelt. Im Unterschied zu Haushaltsgeräten finden Sie die folgenden Eigenschaften vor:
Geführte Abluft
Die Abluft wird durch einen Stutzen gezielt abgeführt. Der Stutzen kann an einen Abzug angeschlossen werden. Ein Kondensationskühler kann im Abluftstrom eingebaut werden, um Dämpfe über einem Auffanggefäß zu kondensieren.
Medienstutzen
2 Durchführungen 13 mm ermöglichen die Einbringung von Medien, Absaugungen, und Kühlung. Beim Betrieb eines Mikrowellengeräts ohne Inhalt oder mit sehr wenig Material kann das Gerät Schaden nehmen, weil die Energie nicht absorbiert wird. In dem Labor-Mikrowellengerät 4000 können Sie einen Durchflusskühler einbauen, der die überschüssige Leistung abführt.
Magnetrührwerk (optional)
Alternativ zu dem Drehteller ist im Modell 4100 ein Magnetrührwerk eingebaut. Das Bestrahlungsgut in der Mitte des Mikrowellengeräts kann während der Bestrahlung durchmischt werden. Das Rührwerk ist von 50-1200 UPM regelbar.
Kontinuierliche Leistungsabgabe (optional)
Die Leistung ist kontinuierlich von 0–600 Watt einstellbar und wird gleichmäßig ohne Taktabschaltungen abgestrahlt. Das Bestrahlungsgut wird dadurch sehr gleichmäßig erwärmt und Überhitzungen vermieden. Zusätzlich kann dann auch eine Temperaturregelung über einen Eintauchfühler eingesetzt werden. Der Fühler wird von oben in die Probe eingeführt. Der Regler kann programmierbare Temperaturprofile ablaufen lassen.